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Leitlinien für Chemisch / Thermische Verletzungen

Inhalt

1. Definition

2. Verbrennungstiefen

3. Beurteilung

4. Erstmaßnahmen 

5. Weitere Maßnahmen der Erstbehandlung

6. Verlegung in Brandverletztenzentren 

7. Organisation der Verlegung in ein Zentrum

8. Wundbehandlung

9. Nachbehandlung konservativ

10. Nachbehandlung plastisch-chirurgisch

 

 

Durch thermische oder chemische Einwirkungen kommt es zu Schäden der Haut in unterschiedlicher Tiefe, welche zum teilweisen oder vollständigen Absterben der Haut führen.  

Einteilung

Klinisches Bild

Verbrennungstiefe

erstgradig

Rötung

oberflächliche Epithelschädigung ohne Zelltod

zweitgradig a

Blasenbildung
roter Untergrund
stark schmerzhaft

Schädigung der Epidermis und oberflächlicher Anteile der Dermis mit Sequestrierung

zweitgradig b

Blasenbildung
heller Untergrund
schmerzhaft

weitgehende Schädigung de Dermis unter Erhalt der Haarfollikel und Drüsenanhängsel

drittgradig

Epidermisfetzen
Gewebe nach Reinigung weiß
keine Schmerzen

vollständige Zerstörung von Epidermis und Dermis

viertgradig

Verkohlung
Lyse (bei chem. Schädigung)

Zerstörung weitgehender Schichten mit Unterhautfettgewebe, eventuell Muskeln, Sehnen, Knochen und Gelenken

Der Schweregrad einer Brandverletzung bemisst sich nach Ausmaß und Tiefe der verbrannten Oberfläche. Begleitende Verletzungen verstärken das Trauma zusätzlich.

      • a) Berechnung der verbrannten Oberfläche nach Neunerregel und/oder Handflächenregel
      • b) Tiefe der Verletzung
      • c) Weitere innere Verbrennungen/Verätzungen/toxische Schäden (z.B. Inhalationstrauma (häufig !), Säure-/Laugeningestion)
      • d) Begleitverletzungen ( Frakturen)
    • Beseitigung der Hitzequelle, Ausschalten des schädigenden Agens, Entfernung der heißen Kleider, Stromabschaltung etc., Selbstschutz beachten.
    • Prüfung der Vitalfunktionen
    • Bei kleinen Verletzungen Kühlung mit Leitungswasser bis zur Linderung des Schmerzes. Vorsicht bei ausgedehnteren Verbrennungen, keine Unterkühlung.
    • Bei chemischen Verletzungen Spülen mit Wasser, wenn keine weiteren Einzelheiten bekannt sind, sonst spezifische Behandlung (Phenol, Phosphor, Flußsäure) - Sicherstellen des chemischen Agens -
    • Einschätzung der Ausdehnung der Schädigung in % der Körperoberfläche und deren Tiefe in Graden.
    • Trockene Lokalbehandlung (sterile oder saubere Abdeckung - keine Brandsalben, keine Gele, keine Zahnpasta o. ä.)
    • Schocktherapie bei Erwachsenen
      • wenn erforderlich - (Baxterformel [4 x Kg Körpergewicht x % verbrannte Oberfläche = ml Ringerlactat in 24 Std.)
      • Ringer-Lactat als Infusionslösung
      • ab 15% bei Erwachsenen und 8% bei Kindern obligat
        Schocktherapie bei Kindern unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lactatverstoffwechslung.
    • Intubation bei entsprechender Klinik
    • Schmerzbekämpfung

weitere Behandlung abhängig vom Schweregrad

    • Bagatellverletzungen mit Selbstbehandlung oder beim Hausarzt
    • Jede größer erscheinende Verletzung mit Klinikeinweisung
    • Alle Patienten mit Verbrennungen an Gesicht/Hals, Händen, Füßen, Ano-Genital-Region, Achselhöhlen, Bereiche über großen Gelenken oder sonstiger komplizierter Lokalisation
    • Patienten mit mehr als 15% zweitgradig verbrannter Körperoberfläche
    • Patienten mit mehr als 10% drittgradig verbrannter Körperoberfläche
    • Patienten mit mechanischen Begleitverletzungen
    • Alle Patienten mit Inhalationsschaden
    • Patienten mit Vorerkrankungen oder Alter unter 8 Jahren bzw. über 60 Jahren
    • Alle Patienten mit elektrischen Verletzungen
    • Anruf beim nächsten Zentrum
    • zentrale Bettenvermittlung über die ZBB Hamburg,
      Telefon: 040/42851-3998, -3999, Fax 040/42851-4269
    • Erstgradige und 2a-gradige Verbrennungen werden konservativ behandelt
    • 2b-gradige und tiefere Verbrennungen sollten abhängig vom Gesamtzustand des Verletzten möglichst frühzeitig operativ behandelt werden (Nekrosenabtragung, zügige Hauttransplantation)
    • Hautpflege
    • Vermeiden von Sonnenexposition
    • Kompressionsbekleidung bei 2b und drittgradigen Verbrennungen, außerdem bei Auftreten sonstiger Narbenbildungen oder Schwellneigungen; Verwendung von Silikon-sheets.
    • Physiotherapie, Ergotherapie
    • Übungs- und Lagerungsschienen bei Bedarf
    • Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen
    • bei Bedarf psychologische Unterstützung und Weiterbehandlung
    • langfristige Kontrollen der verbrannten Oberfläche und der Rehabilitation (bei Kindern bis ins Erwachsenenalter)
    • Frühzeitige Korrektur funktionsbehindernder Narben
    • Ästhetische Korrekturen

Verfahren zur Konsensbildung:

Die Leitlinien wurden von einem Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin zusammen mit dem Vorstand erarbeitet und nach Umlauf von der Mitgliederversammlung am 6. Januar 1999 verabschiedet.

Die letzte Aktualisierung erfolgte durch den Vorstand und Mitgliederversammlung am 10.01.2007 in St. Anton am Arlberg.

Die Überprüfung der Leitlinie und ggf. Aktualisierung erfolgt jährlich, verantwortlich ist der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin.

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